ASTURIANA DE LAMINADOS, S.A.
VORWORT
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) beinhalten das kommerzielle Angebot von elZinc® für das Jahr 2024 und bis zur Veröffentlichung der überarbeiteten AGB-Fassung. Zusätzlich zu den von elZinc® kommunizierten Preisen sind die Allgemeinen Verkaufsbedingungen als vollständiger verbindlicher Text für Kunden gedacht, die elZinc®-Produkte erwerben möchten. Die Veröffentlichung der AGB auf dieser Website bedeutet die ausdrückliche Aufhebung und Ablösung aller früheren Verkaufsbedingungen, die von elZinc® veröffentlicht wurden, sofern nicht ausdrücklich anders einzeln und schriftlich vereinbart. Darüber hinaus behält sich elZinc® das Recht vor, Aufträge von Kunden abzulehnen oder zu bearbeiten, die ihrer Meinung nach exorbitant sind, offensichtlich im Widerspruch zu den AGB oder dem guten Glauben stehen, der den Geschäftsverkehr zwischen Fachleuten regelt.
- AUFTRÄGE
Bestellungen werden per Fax oder e-Mail an die angegebenen Adressen gesendet:
– Oder an die E-Mail-Adresse, die einem von elZinc® speziell zugewiesenen Kundenbetreuer entspricht.
Abbildungen, Zeichnungen, technische und Gewichtsangaben sowie sonstige Angaben, gleichgültig ob sie in Angeboten, Katalogen, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, die dem Kunden vor, während oder nach deren ausdrücklicher Bestätigung durch elZinc® zugesandt werden, gelten als ungefähre Angaben. Aus diesen Unterlagen abgeleitete Daten sind nur verbindlich, wenn sie zwischen dem Kunden und elZinc® schriftlich vereinbart wurden.
Nach Erhalt und ausdrücklicher Bestätigung per E-Mail durch elZinc® gelten sie als verbindlich und unwiderruflich. Darüber hinaus müssen sie vollständig und klar in den Elementen, aus denen sie bestehen, definiert sein. Insbesondere die Details der gewünschten elZinc® Produkte und Versandanweisungen (Lieferung erfolgt immer gemäß FCA – Incoterms 2010 – Bedingungen im Industriegebiet Villallana Nº1, 33695 Villallana, Lena, Asturien, Spanien) oder gemäß DAP Incoterms 2020, wenn dies zuvor mit dem Kunden vereinbart wurde. Der Kunde trägt alle Kosten ab dem Zeitpunkt, zu dem ihm elZinc® Produkte zur Verfügung gestellt werden. Die elZinc®-Produkte werden innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor. Die tatsächliche Verfügbarkeit der elZinc®-Produkte wird dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
- AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Jede Bestellung eines Kunden wird innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang gemäß den Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich per E-Mail bestätigt. Die Auftragsbestätigung einer Kundenbestellung enthält: Mengen (ausgedrückt und gerundet in Tonnen oder in der für jeden Artikel geeigneten Maßeinheit) und Art des elZinc® -Produkts (jedes gegenwärtige oder zukünftige zu entwickelnde Sortiment); sowie die Festlegung des Metallpreises und die Anwendung des aktuellen Preises des ausgewählten elZinc® -Produkts. Wird ein Auftrag über weniger als fünf (5) Tonnen erteilt, erhöht sich der Gesamtbetrag um die angefallenen Kosten, die in der Bestätigung von elZinc® ordnungsgemäß ausgewiesen werden.
Die Stornierung einer schriftlich erteilten und von elZinc® ordnungsgemäß registrierten Bestellung nach 15 Kalendertagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung hat eine Vertragsstrafe in Höhe von fünfundzwanzig Prozent (25%) des Gesamtbetrages der vom Kunden erteilten Bestellung für elZinc®-Produkte zur Folge, sofern elZinc® nichts anderes schriftlich erklärt.
- LIEFERUNG
3.1 Lieferfrist
elZinc® unternimmt alles, um die vom Kunden gewünschten elZinc® Produkte innerhalb der oben genannten Fristen zu liefern. Es ist darauf hinzuweisen, dass Fristen nicht als wesentliche Einschränkung angesehen werden können, sofern nichts anderes schriftlich festgelegt ist.
elZinc® übernimmt keine Haftung, wenn die Lieferung von elZinc® -Produkten aus Gründen, die elZinc® nicht zu vertreten hat, nicht in Übereinstimmung mit den genannten Bedingungen erfolgen kann oder wenn die Ursache ganz oder teilweise vom Kunden verursacht wurde. Eine Verzögerung bei der Bereitstellung von elZinc®-Produkten berechtigt den Kunden nicht, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, es sei denn, sie beruht auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von elZinc®. In allen anderen Fällen dürfen elZinc® -Produkte vom Kunden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit elZinc® an das Werk zurückgesandt werden.
3.2 Lieferungsmodalitäten
Aufgrund der Art der hergestellten Produkte kann elZinc® einseitig Teillieferungen vereinbaren, die immer von den Verfügbarkeitskriterien für elZinc®-Produkte abhängig sind. Sofern nicht anders vereinbart, werden die elZinc® -Produkte nach den Vorgaben der nationalen und internationalen Normen und der branchenüblichen Gebrauchstoleranz, insbesondere für Laminate (Rollen, Coils und Platten), geliefert. Deshalb informiert elZinc® den Kunden, dass die gelieferten Mengen kleiner oder größer sein können als die angeforderten Mengen (Differenz zwischen dem theoretischen und dem tatsächlichen Gewicht). Wenn der Kunde Walzprodukte wünscht, akzeptiert er außerdem, dass zwischen der angeforderten und der tatsächlich gelieferten Menge ein Gewichtsunterschied bestehen kann (der immer innerhalb der Toleranz der Dicke des zu diesem Zweck verwendeten Rohmaterials in den gemäß den geltenden Normen eingehaltenen Anteilen liegt).
Hat der Kunde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Auflösung seiner Person beantragt oder hat einer seiner Gläubiger dies in Ausübung der ihm durch das geltende Recht übertragenen Befugnisse getan, kann elZinc® die Bereitstellung von elZinc®-Produkten im Zusammenhang mit diesem Ereignis aussetzen.
3.3 Produktkonformität und -rückgabe
Kein elZinc® -Produkt wird an elZinc® -Einrichtungen zurückgegeben, es sei denn, es wurde ausdrücklich durch eine schriftliche Zustimmung von elZinc® festgelegt. Werden diese zurückgegeben, müssen sie in dem Originalzustand zurückgegeben werden, in dem sie dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden (Originalverpackung etc.). Die Kosten der Rücksendung trägt allein der Kunde.
Produktkonformität: Etwaige Unstimmigkeiten bei elZinc®-Produkten müssen innerhalb von vier (4) Werktagen nach Erhalt der Produkte per E-Mail (und anschließend per Einschreiben mit Empfangsbestätigung) gemeldet werden. Ist die Nichtübereinstimmung auf nicht sichtbare Mängel der elZinc® -Produkte zurückzuführen, beträgt die Rügefrist 15 Werktage. In jedem Fall hat der Kunde das Vorliegen der behaupteten Mängel nachzuweisen am Wohnort des Kunden 15 Tage. elZinc® verpflichtet sich, die elZinc® -Produkte zurückzusenden und die Kosten für die Rücksendung und Lieferung der elZinc® -Produkte, die die defekten Produkte ersetzen, zu tragen, sofern die in diesem Abschnitt genannten Anforderungen eingehalten werden, innerhalb von fünfzehn (25) Werktagen nach Erhalt der ordnungsgemäß begründeten Mitteilung, sobald die spezifischen Bedingungen zwischen dem Kunden und elZinc® schriftlich vereinbart wurden.
- TRANSPORT
Die Verantwortung für die dem Kunden zur Verfügung gestellten elZinc®-Produkte liegt allein beim Kunden. elZinc® haftet in keiner Weise für Schäden, die an elZinc® -Produkten durch fehlerhafte Verladung oder andere Verhaltensweisen oder Umstände entstehen, die nach der Bereitstellung der elZinc® -Produkte für den Kunden entstanden sind (trotz des freiwilligen und gutgläubigen Eingreifens des Kunden in den Verladevorgang).
- PREIS
Der für die verschiedenen elZinc®-Produkte geltende Preis richtet sich nach dem Zeitpunkt der Bestellung des Kunden. Es ist zu beachten, dass der festgesetzte Preis nicht die jeweils geltenden gesetzlichen Steuern enthält. Darüber hinaus erkennt der Kunde mit der Annahme dieser AGB an, dass die für die Entwicklung von elZinc®-Produkten verwendeten Rohstoffe auf den weltweiten Referenzmarktindex für Nichteisenmetalle „LME“ (London Metal Exchange: https://www.lme.com/) indexiert sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass er über die Preisänderungen und die mögliche Volatilität der bei der Entwicklung von elZinc®-Produkten verwendeten Materialien vollständig informiert ist. Der Kunde akzeptiert auch, dass elZinc® die Preise der elZinc® -Produkte, die zuvor im laufenden Jahr kommuniziert wurden, aufgrund der auftretenden Schwankungen entsprechend den Bedingungen der verschiedenen Märkte ändern kann.
Jede Mitteilung über die Erhöhung oder Senkung der Preise von elZinc®-Produkten erfolgt unverzüglich per E-Mail an den Kunden. Sind zwischen Auftragsannahme und Auslieferung der elZinc® -Produkte aus Gründen, die elZinc® nicht zu vertreten hat, mehr als 2 Monate vergangen, können die ursprünglich festgelegten Preise um 5 % erhöht werden, wenn sich die Produktionskosten, auf deren Grundlage sie berechnet wurden (Rohstoffpreise, Rohöl, Löhne usw.), erhöht haben.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, enthalten die Preise keine indirekten Steuern.
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungsbedingungen werden im Rahmen des geltenden Rechtsrahmens, insbesondere des Gesetzes 3/2004 vom 29. Dezember, das Maßnahmen gegen Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorsieht, mit jedem Kunden individuell vereinbart, zusammen mit dem fachlichen Urteil der elZinc®-Versicherungsgesellschaft und des Gesetzes 15/2010 vom 5. Juli zur Änderung des vorgenannten Gesetzes, unbeschadet des zu jeder Zeit in der erwähnten Angelegenheit geltenden Textes.
elZinc® kann vom Kunden jederzeit ausreichende Garantien verlangen, um alle seine Verpflichtungen abzudecken.
Die Fahrlässigkeit des Kunden in Bezug auf den Kauf oder die Konformität mit den Produkten von elZinc® darf die erworbenen Zahlungsverpflichtungen in keiner Weise unterbrechen oder verändern.
- GARANTIE
elZinc® garantiert, dass die elZinc® Produkte frei von Herstellungsfehlern sind und den geltenden Gesetzen und Normen entsprechen.
Die Kunden sind sich bewusst, dass aufgrund der besonderen Zusammensetzung der elZinc®-Produkte alle Lagerbedingungen eingehalten werden müssen, damit sich dies nicht negativ auf die Qualität der Produkte auswirkt. Daher müssen elZinc® Produkte gemäß den Richtlinien und Empfehlungen von elZinc® gelagert, transportiert, behandelt, verarbeitet und installiert werden. Diese erstrecken sich auf alle Materialien zur Befestigung von elZinc®-Produkten sowie auf die Konstruktion der Tragkonstruktion. Um die obige Garantie zu aktivieren, müssen (i) elZinc®-Produkte vor der Installation überprüft und vom Kunden fotografiert werden; (ii) sie müssen nach der Installation jährlich überprüft und einer ordnungsgemäßen Wartung unterzogen werden; und (iii) es dürfen keine Farben, Filme oder andere Oberflächenbeschichtungen aufgetragen werden.
Darüber hinaus garantiert elZinc®, dass die Herstellung von elZinc®-Produkten gemäß den Anforderungen der EN 988 und EN 1179 erfolgt. Wenn jedoch während der Garantiezeit (20 Jahre ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der elZinc® -Produkte) nachgewiesen wird, dass die Produkte aufgrund der Nichteinhaltung der in diesem Absatz genannten Normen defekt sind, was zu einem Korrosionsschaden führt, verpflichtet sich elZinc®, das Produkt kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren. Die Entscheidung, das fehlerhafte Material aus dem oben genannten Grund zu ersetzen oder zu reparieren, sowie die Art und Weise, in der es ausgeführt wird, liegt ausschließlich bei elZinc®.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde direkt oder durch Dritte (es sei denn, elZinc® hat dies vorher schriftlich genehmigt) auf den zur Reparatur oder zum Austausch vorgesehenen Mangel eingewirkt hat. Das Verfahren zur Aktivierung der angebotenen Garantie wird abgeschlossen, indem elZinc® eine Kopie der Kaufrechnung zusammen mit der Nummer der Partie der gekauften elZinc® Produkte zugesandt wird. In dieser Mitteilung wird die Art des Problems so detailliert wie möglich beschrieben, einschließlich eines Gutachtens durch einen entsprechend qualifizierten Fachinspektor. Dem Gutachten sind Nachweise über die durchgeführten wiederkehrenden Instandhaltungsinspektionen beizufügen. Schließlich muss elZinc® (entweder direkt oder durch einen autorisierten Vertreter) die Möglichkeit gegeben werden, die gemäß dieser Klausel als fehlerhaft eingestuften elZinc®-Produkte vor Ort zu besichtigen, während sie sich auf dem Dach oder der Fassade befinden, bevor Dritte sich an irgendeinem Vorgehen beteiligen.
Werden diese oder einzelne Empfehlungen nicht befolgt, kann dies die Qualität der elZinc® Produkte beeinträchtigen und stellt elZinc® automatisch von jeglicher Haftung frei.
elZinc® ist in keinem Fall haftbar für Schäden, die aus folgenden Gründen entstehen oder zuzuschreiben sind:
– Änderungen oder Reparaturen am Zinkdach oder an der Fassade (sofern nicht schriftlich von elZinc® genehmigt) oder einem anderen Teil des Gebäudes, die die ordnungsgemäße Funktion des Daches oder der Fassade beeinträchtigen könnten.
– Fahrlässigkeit oder Missbrauch des Materials vor, während oder nach der Installation.
– Alle Fehler in der Konstruktion oder Ausführung der Dachtragkonstruktion und unsachgemäße Verwendung von Materialien (z.B. Verwendung von mit Zink unverträglichen Materialien usw.).
– Bewegung oder Setzung jeder Art der Zinktragkonstruktion.
– Naturkatastrophen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Hurrikane, Tornados, Überschwemmungen, Erdbeben und jedes andere extreme Wetter oder Naturphänomen, das elZinc®-Produkte heimsucht.
– Schwere Fälle von saurem Regen und/oder anderen Luftschadstoffen.
– Ausblühung oder Wirkung des auf das Produkt aufgetragenen Anstrichs oder der Farbe zu jeder Zeit oder deren Fehlen.
– Jede andere Ursache, die nicht auf einen Herstellungsfehler von elZinc® zurückzuführen ist.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Verfärbungen oder Farbveränderungen von elZinc®-Produkten oder Oberflächenbehandlungen, die während der Herstellung durchgeführt wurden, oder auf andere Mängel, mit Ausnahme von Herstellungsfehlern, die zu Korrosion führen können.
HÖHERE GEWALT
Unter höherer Gewalt ist jeder unvorhersehbare und unvermeidbare Umstand zu verstehen, der es elZinc® unmöglich macht, seinen Verpflichtungen nachzukommen und der sich vollständig der Kontrolle von elZinc® entzieht.
elZinc® kann nicht für die Nichtverfügbarkeit der Produkte oder für Verzögerungen bei der Bereitstellung der Produkte verantwortlich gemacht werden, wenn dies auf Ursachen zurückzuführen ist, die als höhere Gewalt anerkannt werden. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere die folgenden Ereignisse, ohne dass diese Aufzählung erschöpfend ist: Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Erdbeben, Gewitter, Brände, Stürme, Kriege, Kriegsvorbereitungen, Blockaden, Revolutionen, Aufstände, Mobilisierungen, innere Unruhen, Aufstände, Streiks, Aussperrungen, Werksunfälle, Explosionen, Ausfall oder Unfall wesentlicher Maschinen, Schließung oder völlige Stilllegung eines Werks aufgrund der Unmöglichkeit, sich mit ausreichenden Rohstoffen (Zink) zu versorgen, infolge eines Ereignisses höherer Gewalt, wie es hier beschrieben wird, Elektrizität und behördliche Entscheidungen.
- KUNDENEMPFEHLUNGEN, WERBUNG UND GEISTIGES EIGENTUM
elZinc® kann die Erkennungszeichen und Werke seiner Kunden als kommerzielle Referenz verwenden, um die Produkte von elZinc® für die maximal zulässige Zeit und global zu bewerben. Ebenso können Kunden die elZinc® eigenen Erkennungszeichen verwenden, um ihre Geschäftsaktivitäten zu gleichen Bedingungen zu bewerben. Die Verwendung von Erkennungszeichen, sei es durch elZinc® oder durch den Kunden, hat stets die geltenden Vorschriften zu beachten und muss in gutem Glauben zum beiderseitigen Nutzen erfolgen.
Darüber hinaus räumt der Kunde mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht ein, die Erkennungszeichen des Kunden in allen kommerziellen Kommunikationsmedien von elZinc® oder in allen Marketingaktivitäten im Zusammenhang mit elZinc®-Produkten für die maximal verfügbare gesetzliche Zeit, auf nicht-exklusiver Basis und für einen weltweiten territorialen Geltungsbereich zu verwenden und zu reproduzieren, und zwar beschränkt auf die spezifischen Anwendungen des Geschäftssektors, zu dem elZinc® gehört. Der Kunde erkennt an und erklärt, dass er Eigentümer oder legitimer Besitzer der geistigen Eigentumsrechte an den vorgenannten immateriellen Vermögenswerten ist und sichert elZinc® deren friedlichen Genuss zu.
Der Kunde stellt elZinc® von allen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, die von Dritten gegen elZinc® geltend gemacht werden können, frei, soweit sie auf der Verletzung von geistigen oder gewerblichen Schutzrechten an Elementen beruhen, die der Kunde an elZinc® abgetreten hat.
- ENTSCHÄDIGUNG
elZinc® kann nach eigenem Ermessen sämtliche Forderungen gegen den Kunden mit all den gegen die Firma elZinc® erhobenen Forderungen aufrechnen, unabhängig davon, aus welchen Gründen diese Forderungen entstanden sind und ob sie zu noch nicht fälligen, liquiden und zahlbaren Forderungen führen.
- ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Die AGB unterliegen ihren eigenen Bedingungen und in Ermangelung dessen dem spanischen Recht. Alle Streitigkeiten oder Konflikte, die sich aus der Auslegung oder Anwendung der AGB ergeben, werden ausschließlich vor dem Schiedsgericht der Handelskammer von Oviedo in Asturien, Spanien, nach dessen Regeln, durch ein Schiedsgericht und einen Schiedsrichter beigelegt, sofern nichts anderes durch eine zwingende Vorschrift vorgesehen ist. Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit eines Teils dieser AGB impliziert nicht die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des Restes. Die für nichtig erklärte Fassung kann durch eine andere ersetzt oder durch eine Auslegung gemäß den übrigen Bestimmungen der AGB ergänzt werden.
- INKRAFTTRETEN UND ERGÄNZENDE BEZIEHUNGEN
Diese AGB werden auf der elZinc®-Website www.elzinc.es veröffentlicht und gehostet. Die Nutzer einer solchen Plattform können durch einen Link (Hyperlink) mit intuitivem Zugang, der sich auf den ersten Blick im oberen Bereich des für die Aufnahme der AGB vorgesehenen Bereichs befindet, klar und einfach die jeweils gültige Fassung sowie das Datum, an dem sie ihre volle verbindliche Rechtswirkung entfalten, identifizieren.
Die Bestimmungen dieser AGB sind unmittelbar anwendbar, ebenso wie etwaige individuelle Vereinbarungen oder Pakte, die elZinc® mit seinen Kunden abschließt. Im Falle einer Abweichung zwischen den einzelnen Bedingungen und den AGB hat immer der Inhalt ersterer Vorrang.
Lena, 1/01/2024
ASTURIANA DE LAMINADOS, S.A.